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“Für den Neubau von Häusern, Hallen, Verkehrsflächen oder anderer Bauwerke sind vorab Erkundungsmaßnahmen über die örtlichen Baugrundverhältnisse einzuholen. Veränderungen an vorhandener Bausubstanz wie ein Anbau, das Aufstocken von Geschossen oder der Einbau von zusätzlichen, technischen Anlagen mit hohem Gewicht, haben Einfluss auf die Standsicherheit der Bestands- und / oder Nachbarbauwerke. Um hier Sicherheit für die Schadensfreiheit zu erhalten sind vorab Erkundungsmaßnahmen über die gegebenen Baugrundverhältnisse zu gewinnen” aus Der Sachverständige 04/15, b.v.s Sachverständige „Die technische Baugrundprüfung auf unversiegelten und versiegelten Flächen“.

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Um die Anforderungen der DIN 4022 zu erfüllen, nutzen wir projektabhängig unterschiedliche Techniken zur Erkundung des Baugrunds. Für die geotechnischen Untersuchungen mit einem „Eingriff in den Baugrund“ setzen wir Bohrungen, Ramm- oder Drucksondierungen, Schürfe etc. ein. Sensorische Verfahren wie Radar, das INN – Verfahren, die Geoelektrik oder Seismik sind ohne Eingriff in den Baugrund und hinterlassen keine Spuren im Baufeld. Mit diesen Verfahren werden zudem flächenhafte Aussagen getroffen. An Bodenproben werden mechanische und physikalische Laboruntersuchungen durchgeführt.

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Baugrunduntersuchung_2Baugrunduntersuchung_6Liegen die Ergebnisse aus dem Baufeld vor, können Setzungsverhalten und Grundbruchrisiko beurteilt werden. In Abhängigkeit vom Baugrund und der Lasteinwirkung des Bauwerks – dynamisch / statisch – werden Vorschläge zur Gründung wie Flach- oder Tiefgründung, Unterfangungen, der Bodenaustausch oder die Tragfähigkeitsverbesserung durch chemische / physikalische „Zuschläge“ erarbeitet. Insbesondere auf nachgiebigen Baugrund haben dabei Geokunststoffe eine zunehmende Bedeutung.

Da Gründungsmaßnahmen und Gründungskörper spätestens nach Fertigstellung der Bauwerke vergraben sind, ist die Qualitätskontrolle besonders wichtig. Hier verursachte Schäden sind technisch aufwendig zu beweisen und teuer zu beseitigen. Wir führen Kontrollmessungen der Verdichtung durch, prüfen Qualität und Stärke von Füllmaterialien und dokumentieren die vertragsgerechte Herstellung bzw. den Einbau von lastabtragenen Bauteilen.
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