Kampfmittel_1 Kampfmittel_2 Kampfmittel, insbesondere Bomben verschiedenster Art und Größe, werden auch viele Jahrzehnte nach Ende des 2. Weltkriegs immer wieder im Zuge von Bauarbeiten aufgefunden. Meistens können diese Hinterlassenschaften aus der Zeit bis 1945 unschädlich gemacht werden. Dennoch kommt es immer wieder zu Detonationen von Bombenblindgängern und in deren Folge zu Verletzungen, zum Teil mit Todesfolgen, weil die grundlegenden Kenntnisse im Zusammenhang mit dieser sehr großen Gefahr bei den Bauverantwortlichen (Bauherrschaft; Planer; Baugrundgutachter; Bauunternehmer; Baubehörden) fehlen. Hinzu kommen große wirtschaftliche Nachteile durch Bau-Stillstände, Evakuierungen und – im Falle von Explosionen – Bauwerks- sowie sonstiger Schäden, ausMerkblatt kampfmittelfrei Bauen 2014“.

Kampfmittel_3Kampfmittel_4 Als Gutachter der Kampfmittelsondierung ist für die praktische Tätigkeit die Frage des Bombenhorizonts, somit die Tiefenlage möglicher Objekte zu klären. Diese wird von den Fachbehörden der Länder bekanntgegeben oder sind ort- und objektabhängig zu ermitteln.

Welches Sondierverfahren zum Einsatz kommt, hängt von verschiedenen Einflussgrößen ab. Insbesondere bei zu erwartenden Störeinflüssen durch Fremdkörper im Boden, im / neben oder unter Bauwerken mit einem hohen Metallanteil sind mögliche Techniken einzeln oder in Kombination auszuwählen.

Kampfmittel_5 Kampfmittel_6Ist eine Anomalie (Kampfmittel) geortet ist diese freizulegen und, bei bestätigtem Verdacht, zu bergen.