Rueckbau_1Rueckbau_2Für den Rückbau – Abbruch – von Bauwerken sind vor Beginn der Maßnahmen verschiedene Arbeiten zu leisten.

So sind für den Erhalt der Rückbaugenehmigung bei den Fachbehörden Unterlagen einzureichen, in denen u.a. Art und Größe des Bauwerks, vorhandene Schadstoffe sowie mögliche Altlasten oder weitere Risiken für das Rückbauunternehmen und die Öffentlichkeit beschrieben werden.

Dazu sind die rückzubauenden Bauwerke zu begehen, Proben zu entnehmen und diese auf Schadstoffe zu untersuchen. In Abhängigkeit zur bisherigen Gebäudenutzung sind darüber hinaus Untersuchungen von Boden und Grundwasser auf Schadstoffe (Altlasten) durchzuführen.

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Diese Daten dienen zum einen der Beschreibung der technischen Ausführung selbst, wie dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der Personen vor Ort und der Planbarkeit von Materialentsorgung bzw.- verwertung in zugelassenen Anlagen gem. Abfallrecht.

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Für die Durchführung von Rückbaumaßnahmen stehen unterschiedliche Techniken zur Verfügung. Insbesondere bei Rückbaumaßnahmen von Hochbauten oder dem Lösen von massiven Bauteilen aus dem Verbund können Umweltbelastungen wie Stäube, Lärm oder Erschütterungen auftreten. Diese sind grundsätzlich geeignet sind Schäden an Bestandsbauwerken der Umgebung zu verursachen.

Zusätzlich zum Rückbaukonzept selbst und der Beweissicherung an Bestandsbauwerken vor der Maßnahme, bieten wir während der Maßnahme Lärm-, Staub- oder Erschütterungsmessungen an, um beweiskräftig Risiken der In-Anspruchnahme durch Dritte begegnen zu können.